ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 8. September 2026

TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich und Aufbau

(1) Anbieterin ist pacomangú, Inhaberin: Antoinette Pohlkamp Humeau, Gerresheimer Straße 192, 40721 Hilden, Deutschland, E-Mail: contact@pacomangu.com, Telefon: +49 152 558 295 17; nachfolgend „pacomangú“.

(2) Diese AGB gelten für Verträge über Make-up, Bridal Make-up, Brow Services, Style Coaching, Farb- und Körperformanalysen, Kleiderschrankanalysen, Personal Shopping, Workshops, individuelle Onlineberatungen und Online-Add-ons, digitale und personalisierte Guides, Content- und Shootingdienstleistungen, die Vermietung von El Estudio sowie Wertgutscheine.

(3) Ergänzend gelten bei den jeweiligen Leistungen die besonderen Bedingungen in Teil B für Brow Services, Teil C für Workshops, Teil D für Bridal-Buchungen und Teil E für El Estudio. Für eine Buchung gelten nur die besonderen Bedingungen, auf die vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wird.

(4) Die geltenden Bedingungen werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und in den Vertrag einbezogen. Gesonderte Bestätigungsfelder können für die allgemeinen und besonderen Bedingungen vorgesehen sein.

(5) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Vereinbarte auftragsspezifische Regelungen in Angeboten und Verträgen sowie speziellere Bedingungen des einschlägigen Service-Teils gehen den allgemeinen Bedingungen vor. Die gesetzliche Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen bleibt unberührt.

(6) „La Casa“ bezeichnet das Kundinnenstudio; „El Estudio“ den gesonderten Content- und Fotoraum von pacomangú.

(7) Verbraucherinnen und Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu Zwecken handeln, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmerinnen und Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.

(8) Wer eine Leistung überwiegend für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bucht, gibt dies bei der Buchung oder Anfrage an. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Vertragszweck.

(9) Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kundschaft gelten nur, wenn pacomangú ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragssprachen und Sprache des Buchungssystems

(1) Verträge können in deutscher, englischer oder spanischer Sprache geschlossen werden. Die für die konkrete Buchung angebotene Vertragssprache und maßgebliche Fassung der Vertragsunterlagen werden vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung ausdrücklich angegeben und zugänglich gemacht.

(2) Bei der von pacomangú eingesetzten Acuity-Buchungsoberfläche werden technische Bedien- und Systemtexte sowie automatische Systemmitteilungen grundsätzlich in englischer Sprache angezeigt. Eine automatische Anpassung dieser Texte an die Sprache der Website wird nicht zugesagt.

(3) Die englische Sprache der technischen Oberfläche bestimmt für sich genommen nicht die maßgebliche Sprachfassung der AGB. Maßgeblich ist die nach Absatz 1 vor Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

(4) Individuelle Angebote und Verträge werden in der vereinbarten Vertragssprache erstellt. Bei mehrsprachigen Unterlagen wird die maßgebliche Fassung vor Vertragsschluss festgelegt; sie wird nicht erst nachträglich durch eine Buchungsbestätigung geändert.

(5) Von pacomangú geprüfte und ausdrücklich als Vertragsfassung bereitgestellte Übersetzungen können verbindlich vereinbart werden. Sonstige automatische Übersetzungen dienen der Orientierung, soweit nicht aufgrund der konkreten Vertragsumstände etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 Direkte Buchungen und Vertragsschluss

(1) Direkt buchbare Leistungen werden über die Website oder das eingebundene Buchungssystem ausgewählt. Die Kundschaft wählt Leistung, Termin, gegebenenfalls Zusatzleistungen und Zahlungsart.

(2) Mit der abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchung gibt die Kundschaft ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichneten Annahmeerklärung von pacomangú oder des für pacomangú eingesetzten Buchungssystems zustande.

(3) Eine bloße Eingangsbestätigung ohne Annahmeerklärung, eine Fehlermeldung oder ein vor Abgabe der verbindlichen Buchung technisch abgebrochener Vorgang begründet keinen Vertrag. Eine nach Vertragsschluss auftretende Zahlungsstörung lässt den bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch entfallen.

(4) Wird eine Zahlung eingezogen, obwohl kein Vertrag zustande gekommen ist, wird sie unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.

(5) Für unmittelbar über die Website bestellte Wertgutscheine und digitale Inhalte gelten diese Grundsätze entsprechend, soweit im jeweiligen Bestellprozess kein anderer Vertragsschluss ausdrücklich beschrieben wird. Die gesetzlichen Anforderungen an den Bestellprozess bleiben unberührt.

§ 4 Anfragepflichtige Leistungen und Vertragsschluss

(1) Bridal-Buchungen, private Gruppenworkshops, El Estudio, größere Produktionen, besondere mobile Einsätze und individuell zusammengestellte Leistungen erfolgen grundsätzlich auf Anfrage.

(2) Die erste Anfrage ist unverbindlich. Sie stellt kein verbindliches Angebot dar und reserviert noch keinen Termin.

(3) pacomangú prüft Verfügbarkeit, Umfang, Einsatzort, organisatorischen Aufwand, Zusatzkosten und Durchführbarkeit. Anschließend kann ein befristetes verbindliches Angebot oder ein individueller Vertrag übermittelt werden.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft das Angebot innerhalb der angegebenen Frist in der vorgesehenen Weise annimmt.

(5) Ist im Angebot ausdrücklich und eindeutig festgelegt, dass die Annahme zusätzlich eine fristgerechte erste Zahlung voraussetzt, kommt der Vertrag erst zustande, wenn auch diese Voraussetzung erfüllt ist. Eine bloße Zahlungsfälligkeit nach Vertragsschluss ist davon zu unterscheiden.

(6) Wird ein befristetes Angebot nicht rechtzeitig wirksam angenommen, erlischt es. Der Termin kann anschließend anderweitig vergeben werden. Für Zahlungen ohne zustande gekommenen Vertrag gilt § 3 Absatz 4.

(7) Nach Vertragsschluss angelegte Acuity-Termine, private Buchungslinks und Kalendereinträge dienen der Organisation, Zahlungsabwicklung, Erinnerung und Dokumentation. Sie begründen keinen zweiten Vertrag, sofern nicht ausdrücklich eine weitere Leistung vereinbart wird.

§ 5 Vertragsunterlagen, Bestätigungen und Wartelisten

(1) Vor Vertragsschluss erhält die Kundschaft Zugang zu den einschlägigen AGB, besonderen Bedingungen, erforderlichen Widerrufsinformationen und sonstigen Pflichtinformationen sowie die Möglichkeit, diese zu speichern.

(2) Nach Vertragsschluss stellt pacomangú die erforderliche Vertragsbestätigung mit dem Vertragsinhalt und den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger bereit, beispielsweise im E-Mail-Text oder als PDF-Anhang. Bei Fernabsatzverträgen erfolgt dies innerhalb angemessener Frist, spätestens vor Beginn der Dienstleistung beziehungsweise im gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt. Bereits zuvor auf einem dauerhaften Datenträger übermittelte Informationen müssen nur im gesetzlich erforderlichen Umfang erneut übermittelt werden.

(3) Ein zusätzlicher Link zu den Rechtstexten auf der Website kann der Orientierung dienen. Gesetzliche Pflichten zur dauerhaften Übermittlung werden dadurch nicht eingeschränkt. Bei individuellen Verträgen erhält die Kundschaft eine Kopie der angenommenen Unterlagen.

(4) Die Kundschaft gibt eine erreichbare E-Mail-Adresse an, prüft deren Richtigkeit und wird gebeten, bei ausbleibenden Nachrichten auch den Spam-Ordner zu prüfen. Die gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen bleiben unverändert.

(5) Eine Terminwarteliste stellt keine Buchung dar. Ein Vertrag entsteht erst nach dem für das konkrete Terminangebot beschriebenen Buchungs- oder Annahmeverfahren.

(6) Interessen- und Launch-Wartelisten, insbesondere für „The Transformation“, lösen keine Zahlungspflicht aus, reservieren keinen Platz und begründen keinen Anspruch auf einen späteren Vertrag.

(7) Eine gesondert erteilte Einwilligung in Informationen zu einem Angebotsstart kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 6 Minderjährige Personen

(1) Leistungen für minderjährige Personen setzen die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung voraus. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Präsenztermine ohne Begleitperson wahrnehmen, sofern die erforderliche Zustimmung vor dem Termin in Textform vorliegt. Minderjährige unter 16 Jahren müssen bei Präsenzterminen von einer sorgeberechtigten oder ausdrücklich bevollmächtigten volljährigen Person begleitet werden. Gesetzliche, fachliche und produktbezogene Sicherheitsanforderungen bleiben unberührt.

(2) pacomangú kann einen geeigneten Zustimmungs- oder Bevollmächtigungsnachweis verlangen.

(3) Behandlungs- und datenschutzrechtliche Einwilligungen werden von den jeweils hierzu berechtigten Personen eingeholt. Der erkennbare entgegenstehende Wille der minderjährigen Person wird bei körperbezogenen Behandlungen beachtet.

§ 7 Art und Umfang der Leistungen

(1) Art, Umfang, Ort, Termin, Dauer, enthaltene Materialien und Preis ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Leistungsbeschreibung und den getroffenen Vereinbarungen. Eine spätere Bestätigung verändert den vereinbarten Umfang nicht einseitig.

(2) Berücksichtigt werden die ausdrücklich gebuchten Personen und Leistungen. Änderungen, zusätzliche Personen und Zusatzleistungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung einschließlich gegebenenfalls entstehender Mehrkosten.

(3) Ein Anspruch auf spontan gewünschte Zusatzleistungen besteht nicht. pacomangú darf deren Durchführung von ausreichender Zeit sowie fachlicher und organisatorischer Durchführbarkeit abhängig machen.

(4) Inspirationsbilder, Moodboards und Beispielarbeiten dienen der Abstimmung. Ein vollkommen identisches Ergebnis wird nicht geschuldet, soweit es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der abgestimmte Look oder das vereinbarte Konzept bleiben Grundlage der Leistung.

(5) Individuelle Anpassungen berücksichtigen insbesondere Gesichtszüge, Hautzustand, Brauen- und Haarstruktur, Körperform, Proportionen, Wünsche sowie fachliche und hygienische Voraussetzungen.

(6) Eine spätere subjektive Geschmacksänderung begründet für sich genommen keinen Mangel, wenn die Leistung vereinbarungsgemäß und fachgerecht erbracht wurde.

(7) Die Leistungen ersetzen keine medizinische, dermatologische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Untersuchung oder Behandlung. Heilungs-, Gesundheits- oder Gewichtsversprechen werden nicht abgegeben. Vereinbarte Leistungsmerkmale und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(8) Beim Personal Shopping umfasst die Leistung die vereinbarte Beratung und Begleitung. Die Kundschaft entscheidet selbst über Einkäufe, schließt Kaufverträge unmittelbar mit dem jeweiligen Geschäft und bezahlt dort selbst. Produktpreise sind nicht im Beratungspreis enthalten. Rückgaben, Umtausch und Ansprüche aus dem jeweiligen Kaufvertrag wickelt die Kundschaft selbst mit dem Geschäft ab. Die Verantwortung von pacomangú für die eigene Beratungsleistung bleibt unberührt.

§ 8 Haltbarkeit und äußere Einflüsse

(1) Haltbarkeit und Erscheinungsbild können durch Hauttyp, Hautzustand, Haarstruktur, Schweiß, Tränen, Feuchtigkeit, Berührungen, Reibung, Witterung, Raumtemperatur, nachträglich verwendete Produkte und Nachsorge beeinflusst werden.

(2) pacomangú schuldet fachgerechte Arbeit. Eine zeitlich unbegrenzte oder von sämtlichen äußeren Einflüssen unabhängige Haltbarkeit wird nicht zugesagt.

(3) Angaben zur voraussichtlichen Haltbarkeit sind Erfahrungswerte, soweit keine verbindliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde. Die Verantwortung für eigene Leistungsfehler bleibt unberührt.

§ 9 Preise, Trinkgeld und Zusatzkosten

(1) Preise werden in Euro angegeben. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Es gilt der vereinbarte Preis bei Vertragsschluss. Spätere Preisänderungen betreffen bereits geschlossene Verträge nicht.

(3) Soweit pacomangú die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(4) Im Voraus berechenbare Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Soweit Kosten noch nicht berechnet werden können, werden die gesetzlich erforderlichen Angaben zu ihrer Berechnung und ihrem möglichen Anfall bereitgestellt. Nachträgliche Zusatzaufträge werden gesondert vereinbart.

(5) Trinkgeld ist freiwillig, wird nicht vorausgesetzt und ist kein Bestandteil des vereinbarten Leistungspreises. Es wird nur bei aktiver Auswahl oder ausdrücklicher Erklärung der Kundschaft berücksichtigt.

§ 10 Zahlung und Rechnungen

(1) Direkt buchbare Leistungen und unmittelbar bestellte Gutscheine sind grundsätzlich vollständig im Buchungs- beziehungsweise Bestellvorgang zu bezahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(2) Anfragepflichtige Leistungen werden über Rechnung, individuellen Zahlungslink oder eine gesonderte Buchungsseite bezahlt. Eine Zahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Zahlungsfrist. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungszugang, spätestens vor Leistungsbeginn, fällig. Liegt der Termin innerhalb dieser Frist, ist der Betrag sofort fällig. Die besonderen Zahlungsregeln für Bridal und El Estudio gehen vor.

(4) Bei fälliger, ausstehender Zahlung kann pacomangú Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zurückhalten. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte der Kundschaft werden nicht ausgeschlossen.

(5) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie ändern den Gesamtpreis nicht und begründen kein monatlich kündbares Abonnement.

(6) Die Kundschaft stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen, Zahlungsbelegen und Gutschriften, insbesondere per E-Mail, zu. Zwingende gesetzliche Formanforderungen bleiben unberührt.

(7) Bei einer von der Kundschaft zu vertretenden Rücklastschrift können tatsächlich entstandene und erforderliche Fremdkosten des Kreditinstituts oder Zahlungsdienstleisters berechnet werden.

(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Neue Buchungen können bis zur Begleichung fälliger Beträge abgelehnt werden.

§ 11 Gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einordnung richtet sich nach der konkret gebuchten Leistung und dem Vertragsschluss.

(2) Besteht ein Widerrufsrecht, werden eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt. Bei einer gesetzlichen Ausnahme oder einem möglichen vorzeitigen Erlöschen erfolgen die vorgeschriebenen Informationen. Die Belehrung wird gesondert von diesen AGB erteilt.

(3) Soll eine kostenpflichtige Dienstleistung auf Wunsch der Kundschaft vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen gesondert eingeholt. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nicht schon durch eine Terminbuchung oder den Beginn der Leistung, sondern unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Leistungserbringung.

(4) Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen. Hierzu gehören die vorherige ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, die Kenntnisbestätigung über das Erlöschen und die erforderliche Vertragsbestätigung.

(5) Die Personalisierung eines digitalen Inhalts führt für sich genommen nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Etwaiger Wertersatz bei einem Widerruf wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verlangt.

(6) Vertragliche Absagen, Terminverlegungen und die gesetzliche Ausübung eines Widerrufs sind zu unterscheiden. Die Nutzung eines Acuity-Stornierungslinks ist keine Voraussetzung für einen gesetzlichen Widerruf. Gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten werden durch technische Stornierungsfristen nicht begrenzt.

(7) Die nachfolgenden Absageregeln lassen gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte unberührt.

§ 12 Absage und Verlegung regulärer Termine

(1) Soweit besondere Bedingungen nichts anderes vorsehen, kann ein regulärer Termin bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder einmalig kostenfrei verlegt werden.

(2) Entscheidend ist der Zugang der Erklärung bei pacomangú. Die Frist wird rückwärts von der vereinbarten Uhrzeit berechnet. Erklärungen sind insbesondere über die bereitgestellte Acuity-Funktion oder per E-Mail möglich. Ist die Systemfunktion gesperrt oder nicht verfügbar, bleibt eine Erklärung per E-Mail möglich.

(3) Eine Verlegung setzt einen verfügbaren Ersatztermin und die ausdrückliche Bestätigung von pacomangú voraus. Bis zur Einigung bleibt der bisherige Termin bestehen, sofern er nicht zugleich ausdrücklich abgesagt wird.

(4) Eine bloße Anfrage nach einer weiteren Verlegung lässt den bestehenden Termin unverändert. Eine weitere einvernehmlich vereinbarte Terminänderung wird als Absage des bisherigen Termins und als Neubuchung behandelt. Für die Kostenfreiheit der Absage gilt erneut die 48-Stunden-Frist; maßgeblich ist der Zugang des eindeutigen Umbuchungswunsches bei pacomangú. Bis zur Einigung gilt Absatz 3. Eine unabhängig davon gewünschte Absage des bisherigen Termins ist ausdrücklich zu erklären.

(5) Bei rechtzeitiger kostenfreier Absage werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel erstattet. Gesetzlich kürzere Fristen bleiben unberührt.

(6) Für den mit Gutschein bezahlten Anteil gilt § 28 Absatz 10. Bereits erbrachte gesondert vereinbarte Leistungen sowie gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit der Beendigung eines Gesamtvertrags werden nach den jeweiligen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

§ 13 Kurzfristige Absage und Nichterscheinen

(1) Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen besteht kein zusätzlicher vertraglicher Anspruch auf kostenfreie Absage oder Verlegung. § 11 Absatz 7 bleibt maßgeblich.

(2) pacomangú kann nur den im konkreten Fall gesetzlich bestehenden Vergütungs- oder Ersatzanspruch verlangen. Eine automatische Stornogebühr in Höhe von 100 Prozent wird nicht vereinbart. Bei einem Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs werden insbesondere die verbindliche Zeitreservierung und die Leistungsbereitschaft von pacomangú berücksichtigt.

(3) Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Zeit werden abgezogen; dies gilt auch bei Neuvergabe über eine Warteliste. Gesetzlich anzurechnender, böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb bleibt ebenfalls zu berücksichtigen.

(4) Ein berechtigter Anspruch kann im Einzelfall bis zum vereinbarten Gesamtpreis reichen. Die Kundschaft kann darlegen und nachweisen, dass kein oder ein geringerer Anspruch besteht. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast wird nicht verändert.

(5) Vorauszahlungen werden angerechnet. Überzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet; für Gutscheinanteile gilt § 28 Absatz 10.

(6) Bei Krankheit, persönlichen Notfällen oder anderen besonderen Umständen entscheidet pacomangú über zusätzliche Kulanz im Einzelfall. Gesetzliche Rechte gelten unabhängig von Kulanz. Aus einer freiwilligen Ausnahme entsteht kein Anspruch bei späteren Buchungen.

§ 14 Verspätungen und Terminrahmen

(1) Beginn und Ende des vereinbarten Terminrahmens sind verbindlich. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung über das ursprünglich vereinbarte Ende hinaus.

(2) Eine fachgerecht und sicher mögliche Anpassung des Leistungsumfangs wird mit der Kundschaft abgestimmt. Einseitig erhebliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang werden dadurch nicht gestattet.

(3) Ist eine fachgerechte, sichere und hygienische Durchführung in der verbleibenden Zeit nicht möglich, kann pacomangú die Durchführung ablehnen. Etwaige Vergütungsfolgen richten sich nach § 13.

(4) Zusatzleistungen und ausdrücklich vereinbarte Verlängerungen werden nur bei ausreichender Zeit und nach Vereinbarung des zusätzlichen Preises erbracht.

(5) Bei einer erheblichen von pacomangú verursachten Verzögerung werden mit der Kundschaft eine Verlängerung, ein Ersatztermin oder eine angemessene Erstattung für nicht erbrachte Leistungen abgestimmt. Gesetzliche Rechte der Kundschaft werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 15 Begleitpersonen

(1) Begleitpersonen sind nach vorheriger Absprache zulässig. Ohne abweichende Vereinbarung ist maximal eine Begleitperson vorgesehen. Gesetzliche Ansprüche auf erforderliche Unterstützung bleiben unberührt.

(2) Begleitpersonen dürfen Ablauf, Konzentration, Sicherheit, Hygiene, Privatsphäre und Studiobetrieb nicht erheblich beeinträchtigen. Erforderlichenfalls kann pacomangú sie zum Verlassen des Behandlungs- oder Arbeitsbereichs auffordern.

(3) Für Minderjährige gilt ergänzend § 6; für El Estudio gilt die dort festgelegte Gesamtpersonenzahl.

§ 16 Mitwirkung und sicherheitsrelevante Angaben

(1) Die Kundschaft teilt die für die konkrete Leistung erforderlichen und ihr bekannten sicherheitsrelevanten Informationen wahrheitsgemäß mit und informiert bis zum Termin über Änderungen.

(2) Hierzu können bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, frühere Kosmetikreaktionen, Hauterkrankungen, Entzündungen, Infektionen im Behandlungsbereich, offene oder gereizte Haut, relevante Vorbehandlungen und hautverändernde Medikamente oder Wirkstoffe gehören. Es werden nur für die jeweilige Leistung relevante Angaben abgefragt.

(3) Rechtzeitig mitgeteilte Vorbereitungs-, Hygiene- und Nachsorgehinweise sind zu beachten.

(4) pacomangú kann Leistungen nach fachlicher Einschätzung anpassen, unterbrechen oder ablehnen, wenn eine sichere und hygienische Durchführung nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei erkennbaren Kontraindikationen, fehlenden erforderlichen Angaben, unerwarteten Reaktionen oder erheblicher Alkoholisierung beziehungsweise erkennbarem Rausch.

(5) Eine solche Entscheidung stellt keine medizinische Diagnose dar. Eine fachlich nicht vertretbare Behandlung wird auch auf ausdrücklichen Wunsch nicht durchgeführt.

(6) Das schuldhafte Verschweigen bekannter relevanter Umstände oder die schuldhafte Missachtung von Hinweisen kann nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eine vorher unbekannte Reaktion begründet weder automatisch einen Leistungsfehler noch einen Ausschluss der Haftung von pacomangú.

§ 17 Gesonderte Formulare und Einwilligungen

(1) Für einzelne Leistungen werden erforderliche Beratungs-, Anamnese-, Brow- oder Behandlungseinwilligungsformulare verwendet. Die für die sichere Leistung notwendigen Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) AGB-Zustimmung, Behandlungseinwilligung, Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten und eine etwaige Werbe- oder Fotoeinwilligung erfüllen unterschiedliche Zwecke und werden erforderlichenfalls getrennt eingeholt.

(3) Gesundheitsdaten werden nur auf einer Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO und unter einer einschlägigen Ausnahme nach Artikel 9 Absatz 2 DSGVO verarbeitet. Soweit eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und zweckbezogen eingeholt. Die bloße Erforderlichkeit für den Vertrag ersetzt die zusätzliche Voraussetzung nach Artikel 9 DSGVO nicht.

(4) Wird eine erforderliche Einwilligung verweigert oder widerrufen und kann die Leistung ohne die betreffende Datenverarbeitung nicht sicher vorbereitet oder durchgeführt werden, kann pacomangú die Durchführung ablehnen. Hierüber wird vor Erteilung der Einwilligung informiert. Die Verarbeitung nicht erforderlicher Daten wird nicht zur Bedingung der Leistung gemacht.

(5) Die Folgen einer Nichtdurchführung richten sich nach dem Einzelfall und den gesetzlichen Vorschriften. Allein die Verweigerung oder der Widerruf einer Einwilligung löst keine pauschale Vertragsstrafe aus.

(6) Keine dieser Einwilligungen schließt gesetzliche Mängel-, Haftungs- oder Verbraucherrechte aus.

§ 18 Mobile Leistungen und Arbeitsplatz

(1) Bei mobilen Leistungen stellt die Kundschaft rechtzeitig einen geeigneten Arbeitsplatz mit ausreichend Platz und Licht, stabiler Arbeitsfläche, geeigneter Sitzmöglichkeit, erreichbarem Stromanschluss sowie sauberem Arbeitsbereich bereit. Der Zugang muss zum vereinbarten Zeitpunkt möglich sein.

(2) Die Kundschaft informiert vorab über Zufahrtsbeschränkungen, Parkmöglichkeiten, Etagen, fehlende Aufzüge, längere Laufwege und vergleichbare Zugangshindernisse.

(3) Von der Kundschaft zu vertretende Verzögerungen können die verbleibende Leistungszeit verkürzen. Eine dadurch erforderliche Anpassung wird abgestimmt. Etwaige weitergehende Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Fahrt- und Reisekosten

(1) Ausgangspunkt ist La Casa by pacomangú, Gerresheimer Straße 192, 40721 Hilden.

(2) Bei ausdrücklich mobil angebotenen Leistungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, insgesamt 50 Fahrtkilometer für Hin- und Rückfahrt enthalten. Dies entspricht bei gleicher Hin- und Rückstrecke bis zu 25 Kilometern einfacher Entfernung.

(3) Darüber hinausgehende Fahrtkilometer werden mit 0,55 Euro je Kilometer berechnet. Grundlage ist die vor Vertragsschluss zugrunde gelegte übliche und zumutbare Route. Nicht vereinbarte Umwege werden nicht automatisch weiterberechnet.

(4) Erforderliche Park-, Maut-, Fähr-, Zug-, Flug-, Taxi- und Übernachtungskosten können zusätzlich anfallen. Sie werden vor Vertragsschluss mitgeteilt oder bei nachträglichen Änderungen ausdrücklich vereinbart; § 9 Absatz 4 gilt entsprechend.

(5) Eine Vergütung längerer Reisezeiten bedarf vorheriger Vereinbarung. Ein Anspruch auf mobile Durchführung an jedem gewünschten Einsatzort besteht nicht.

§ 20 Onlineleistungen, Analysen und Online-Add-ons

(1) Bei Onlineanalysen und Onlineberatungen stellt die Kundschaft die angeforderten relevanten Informationen, Fotos und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und entsprechend den zuvor mitgeteilten Anforderungen bereit.

(2) Eine entsprechend angekündigte Bearbeitungsfrist beginnt, sobald die vereinbarte Zahlung und alle erforderlichen geeigneten Unterlagen vorliegen. Fehlende oder ungeeignete Unterlagen werden mitgeteilt; erforderliche Ergänzungen können angefordert werden. Durch fehlende Mitwirkung verursachte Verzögerungen werden bei der Leistungsfrist berücksichtigt. pacomangú informiert über absehbare Verschiebungen. Für den Beginn und die Dauer der Bearbeitung von The Edit und The Beauty Edit gilt die besondere Regelung in Absatz 6.

(3) Licht, Kamera, Bildbearbeitung, Bildschirm und Druck können Farbwirkungen verändern. Bei farbkritischen Entscheidungen können ergänzende physische Farbreferenzen sinnvoll sein. Diese Hinweise schränken die Verantwortung für die vereinbarte fachgerechte Analyse nicht ein.

(4) Umfang, Bereitstellungsform und enthaltene Besprechungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.

(5) The Edit und The Beauty Edit sind ausschließlich online erbrachte Add-ons zu den jeweils in der Leistungsbeschreibung benannten Hauptleistungen. Sie sind keine eigenständig buchbaren Hauptservices. Ob ein Add-on gleichzeitig oder nachträglich hinzugebucht werden kann, richtet sich nach dem konkreten Angebot.

(6) Die Bearbeitung von The Edit und The Beauty Edit beginnt nach dem zugehörigen Beratungstermin, sobald außerdem die vereinbarte Zahlung für das Add-on und sämtliche erforderlichen geeigneten Angaben und Unterlagen vorliegen. Die vollständige erste Liste beziehungsweise Auswahl wird spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen bereitgestellt, nachdem sämtliche genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Add-ons umfassen die vereinbarte individuelle Auswahl beziehungsweise Empfehlung und jeweils zwei Rückfragerunden innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der vollständigen ersten Auswahl. Die Bearbeitungszeit vor Bereitstellung der Liste verkürzt diesen Rückfragezeitraum nicht.

(7) Eine Rückfragerunde besteht aus den gesammelt übermittelten, zusammengehörigen Fragen oder Änderungswünschen der Kundschaft und der darauf bezogenen Antwort beziehungsweise Bearbeitung durch pacomangú. Die Runden beziehen sich auf die ursprüngliche Aufgabenstellung und umfassen Verständnisfragen sowie kleinere Anpassungen. Für die Bearbeitung erforderliche Rückfragen von pacomangú werden nicht als zusätzliche Runde gezählt.

(8) Die Kundschaft muss die gewünschten Rückfragerunden innerhalb der Frist anfragen. Rechtzeitig eingegangene Fragen werden auch dann noch beantwortet, wenn die Bearbeitung nach Fristende erfolgt. Verzögert pacomangú eine für die zweite Runde erforderliche Antwort, verlängert sich die Anfragemöglichkeit angemessen um die dadurch verursachte Verzögerung.

(9) Eine laufende Erreichbarkeit, unbegrenzter Nachrichtenaustausch, ein Live-Termin oder eine persönliche Begleitung beim Einkauf sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden.

(10) Eine vollständig neue Auswahl aufgrund eines neuen Themas, eines wesentlich geänderten Budgets oder Briefings sowie zusätzliche Beratungsleistungen werden nur nach Vereinbarung von Umfang und Preis übernommen. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung und Fehlerkorrekturen werden weder auf die Rückfragerunden angerechnet noch durch die 30-Tage-Frist begrenzt.

(11) Empfehlungen können als persönliche Linkliste, über Benable oder in einer anderen zuvor vereinbarten digitalen Form bereitgestellt werden. Personenbezogene Informationen werden dabei nicht ohne geeignete Rechtsgrundlage öffentlich zugänglich gemacht. Über erforderliche Zugänge und technische Voraussetzungen wird vor Vertragsschluss informiert.

(12) Der Preis der Beratung umfasst nicht den Kauf empfohlener Produkte oder Leistungen Dritter. Solche Käufe erfolgen eigenverantwortlich beim jeweiligen Anbieter. Produktpreise, Größen und Verfügbarkeiten können sich nach Erstellung der Auswahl ändern. Ob eine Aktualisierung enthalten ist, richtet sich nach dem vereinbarten Umfang und den Rückfragerunden; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(13) Verwendete Affiliate-Links werden als solche kenntlich gemacht. Etwaige Provisionen ersetzen keine gesonderte Vereinbarung über kostenpflichtige Zusatzleistungen der Beratung.

§ 21 Live-Online-Termine

(1) Für Live-Online-Termine benötigt die Kundschaft ein geeignetes Endgerät, eine ausreichend stabile Internetverbindung, die erforderliche Kamera- und Tonverbindung sowie eine geeignete Umgebung. Benötigte Software oder Zugänge werden vorab mitgeteilt.

(2) Störungen im Verantwortungsbereich der Kundschaft verlängern die vereinbarte Terminzeit nicht automatisch. Leistungs- und Vergütungsfolgen richten sich nach der Ursache der Störung, dem bereits erbrachten Umfang und den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Kann pacomangú einen Termin wegen einer Störung in ihrem Verantwortungsbereich nicht ordnungsgemäß erbringen, wird ein Ersatztermin im Einvernehmen vereinbart oder der nicht erbrachte Leistungsanteil erstattet. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 22 Digitale Inhalte und personalisierte Guides

(1) Für digitale Inhalte gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Leistungsmerkmale, Bereitstellungsfristen, Formate, Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls vereinbarten Nutzungszeiträume.

(2) Die Bereitstellung kann insbesondere per Download, E-Mail, geschütztem Bereich oder über eine vereinbarte digitale Plattform erfolgen. Vorgesehene Zugangsbeschränkungen oder Befristungen werden vor dem Kauf mitgeteilt.

(3) Soweit ein individuell erstellter Guide oder eine Analyse rechtlich als digitales Produkt einzuordnen ist, gelten hierfür ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte. Eine persönliche Beratung wird nicht allein durch ihre Online-Durchführung zu einem digitalen Produkt.

(4) Bei Problemen mit einem Download oder Zugang kann die Kundschaft pacomangú unter contact@pacomangu.com kontaktieren. Die vertraglich geschuldete Bereitstellung und etwaige gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben bestehen.

(5) Für das Widerrufsrecht und einen gewünschten vorzeitigen Beginn gilt § 11. Gesetzliche Rechte bei Mängeln digitaler Produkte bleiben unberührt.

§ 23 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Von pacomangú erstellte Guides, Analysen, Workbooks, Präsentationen, Vorlagen, Texte, Videos, Grafiken, Moodboards, Produktlisten, Einkaufsstrategien und Stylingkonzepte können urheberrechtlich geschützt sein. Rechte an Inhalten Dritter bleiben bei den jeweiligen Berechtigten.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält die Kundschaft ein einfaches Recht zur eigenen persönlichen, nicht gewerblichen Nutzung. Eine Übertragung weitergehender Nutzungsrechte ist damit nicht verbunden.

(3) Ohne Zustimmung ist insbesondere keine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung, Vervielfältigung über den erlaubten persönlichen Gebrauch hinaus, Bearbeitung zum Weiterverkauf oder Verwendung für eigene Schulungs- und Beratungsangebote gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

(4) Bei gewerblichen Content- und Shootingaufträgen werden die für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Rechte im Angebot oder Vertrag festgelegt, insbesondere Medien, Nutzungszwecke und gegebenenfalls Dauer. Die Beschränkung auf private Nutzung nach Absatz 2 gilt nicht entgegen einer vereinbarten gewerblichen Nutzung.

(5) Audio-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen von Beratungen und Workshops erfordern die vorherige Zustimmung von pacomangú und der betroffenen Personen.

(6) Die Kundschaft darf eigene Fotos, Texte, Logos und sonstige Inhalte nur übermitteln, soweit sie zur vereinbarten Verwendung berechtigt ist. Ansprüche bei Rechtsverletzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 24 Verhinderung von pacomangú und höhere Gewalt

(1) Kann pacomangú eine Leistung wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen, wird die Kundschaft unverzüglich informiert.

(2) Soweit möglich, wird ein geeigneter Ersatztermin angeboten. Ein Ersatztermin oder bei persönlich geprägten Leistungen eine Ersatzperson wird nur mit Zustimmung der Kundschaft eingesetzt.

(3) Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und wird keine Ersatzlösung vereinbart, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstattet.

(4) Ob und in welcher Höhe bereits erbrachte Teilleistungen vergütungspflichtig bleiben, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Rechte zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags, insbesondere bei entfallenem Interesse an einer Teilleistung, werden nicht ausgeschlossen.

(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 26.

§ 25 Beanstandungen und Nacherfüllung

(1) Die Kundschaft wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen, damit pacomangú eine geeignete Korrektur prüfen kann. Eine unterlassene sofortige Mitteilung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.

(2) Soweit das Gesetz vor weiteren Ansprüchen eine Gelegenheit zur Nacherfüllung verlangt, ist diese im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu geben. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder besonderer Termingebundenheit, bleiben unberührt.

(3) Gesetzliche Nacherfüllung ist nicht auf offensichtliche oder schuldhaft verursachte Fehler beschränkt. Sie wird nicht auf freiwillige Feedback- oder Rückfragerunden angerechnet. Gesetzlich von pacomangú zu tragende Kosten werden der Kundschaft nicht auferlegt.

(4) Je nach Vertrag und gesetzlichen Voraussetzungen bestehen insbesondere Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Vertragsbeendigung, Erstattung und Schadensersatz.

(5) Eine Rückerstattung allein wegen einer nachträglichen subjektiven Geschmacksänderung wird nicht zusätzlich eingeräumt, wenn die Leistung vereinbarungsgemäß und fachgerecht erbracht wurde.

§ 26 Haftung

(1) pacomangú haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung die Kundschaft regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.

(4) Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertretung, Beschäftigte und sonstige Erfüllungsgehilfen von pacomangú.

(5) Ein Mitverschulden der Kundschaft wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Haftung für körperliche oder allergische Reaktionen wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass eine Allergie zuvor nicht angegeben wurde. Das schuldhafte Verschweigen bekannter relevanter Umstände kann im Einzelfall berücksichtigt werden.

§ 27 Foto-, Video- und Contentaufnahmen

(1) Die Verwendung erkennbarer Aufnahmen der Kundschaft für eigene Werbung, Website, Portfolio, Referenzen oder Social Media von pacomangú erfolgt auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Die Ablehnung hat keinen Einfluss auf die gebuchte Dienstleistung.

(2) Die Einwilligung benennt insbesondere die vorgesehenen Zwecke und Veröffentlichungswege. Namensnennung, Markierung oder Verlinkung sowie die Nutzung für bezahlte Werbung werden gesondert vereinbart. Weitere Informationen, insbesondere zur Speicherung, werden im Rahmen der Einwilligung und Datenschutzhinweise bereitgestellt.

(3) Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Die weiteren Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Hiervon zu unterscheiden sind Aufnahmen oder Bildverarbeitungen, die ausdrücklich zur Erfüllung eines gebuchten Analyse-, Content- oder Shootingauftrags vereinbart wurden. Deren Erstellung und vereinbarte Übergabe richten sich nach dem Auftrag und der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage. Daraus entsteht keine automatische Erlaubnis zur Eigenwerbung von pacomangú.

(5) Ob bearbeitete Dateien, bestimmte Formate oder Rohdateien geschuldet sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem individuellen Vertrag. Eine Herausgabe sämtlicher Rohdateien wird nicht ohne entsprechende Vereinbarung zugesagt.

§ 28 Wertgutscheine

(1) Entgeltlich erworbene Wertgutscheine enthalten ein bestimmtes Guthaben. Sie sind nicht an eine einzelne Leistung gebunden, soweit beim Verkauf keine konkrete andere Vereinbarung getroffen wird. Die für den Gutschein geltenden Einlösebedingungen werden vor dem Kauf zugänglich gemacht.

(2) Elektronische Gutscheine werden nach vollständiger Zahlung an die angegebene E-Mail-Adresse oder in der im Bestellprozess beschriebenen Form bereitgestellt. Die bestellende Person prüft die Richtigkeit ihrer Angaben.

(3) Wertgutscheine können auf den Grundpreis regulär angebotener, buchbarer Einzelleistungen angerechnet werden. Hierzu gehören reguläre Make-up- und Brow Services, The Makeup Lesson als Einzeltermin, einzeln angebotene Style-Coaching-Leistungen, Farb- und Körperformanalysen, individuelle Onlineanalysen und verfügbare Plätze offener Workshops.

(4) The Edit und The Beauty Edit können ebenfalls mit Wertgutscheinen bezahlt werden, soweit sie nach ihrer Leistungsbeschreibung zu einer passenden Hauptleistung hinzugebucht werden. Die Einlösung macht die Add-ons nicht zu eigenständigen Hauptservices.

(5) Nicht einlösbar sind Wertgutscheine für Bridal-Leistungen, The Transformation, private Gruppenworkshops, sonstige geschlossene Gruppenangebote, El Estudio, Abonnements und Mitgliedschaften, vorproduzierte digitale Inhalte und Downloads sowie den Erwerb weiterer Gutscheine. Ausgeschlossen sind außerdem gesondert als Paket angebotene Bündel mehrerer eigenständig angebotener Hauptleistungen. The Makeup Lesson als Einzeltermin ist von den Ausschlüssen für Gruppenangebote nicht erfasst.

(6) Eine reguläre Einzelleistung wird nicht allein dadurch zu einem ausgeschlossenen Paket, dass sie mehrere Behandlungsschritte oder Analysebestandteile umfasst. Insbesondere kombinierte Brow-Behandlungen bleiben als reguläre Einzelleistung einlösbar. Auch die Verbindung einer zulässigen Hauptleistung mit The Edit oder The Beauty Edit ist nicht allein deshalb ausgeschlossen.

(7) Nicht angerechnet werden Gutscheine auf Fahrt- und Reisekosten, Park-, Maut-, Fähr- und Übernachtungskosten, Trinkgeld, Fremdkosten sowie gesondert berechnete Versand-, Material- und sonstige Zusatzkosten. Weitere Zusatzleistungen bleiben ausgeschlossen, soweit sie nicht nach Absatz 4 oder ausdrücklich beim Gutscheinverkauf zugelassen sind. pacomangú kann zugunsten der Kundschaft weitere Einlösungen ausdrücklich in Textform zulassen.

(8) Es gelten die aktuelle Verfügbarkeit, der zum Zeitpunkt der Einlösung angebotene Preis und die Bedingungen der gewählten Leistung. Ein Gutschein garantiert weder einen bestimmten Termin noch unveränderte Preise, die Fortführung einer bestimmten Leistung, eine mobile Durchführung oder bevorzugte Terminvergabe. Beim Kauf vereinbarte Einlösebedingungen werden durch spätere AGB-Änderungen nicht automatisch zum Nachteil bereits erworbener Gutscheine geändert.

(9) Übersteigt der Leistungspreis das Guthaben, ist die Differenz mit einer akzeptierten Zahlungsart zu zahlen. Teileinlösungen sind möglich. Restguthaben bleibt unter demselben Code erhalten; bei technisch notwendigem Austausch wird es ohne Wertverlust auf einen Ersatzgutschein übertragen. Die rechtliche Laufzeit wird dadurch nicht verkürzt.

(10) Wird eine mit Gutschein bezahlte Buchung wirksam aufgehoben und besteht ein Erstattungsanspruch, wird der Gutscheinanteil grundsätzlich wieder als Guthaben bereitgestellt. Ein zusätzlich mit einem anderen Zahlungsmittel gezahlter Anteil wird entsprechend über dieses Zahlungsmittel erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche auf eine andere Erstattung bleiben unberührt.

(11) Wertgutscheine sind übertragbar. Ein gültiger Code kann von der vorlegenden Person eingelöst werden, soweit pacomangú keine Kenntnis von einer unberechtigten Nutzung hat. Der Code ist vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(12) Bei Verlust oder Diebstahl soll pacomangú unverzüglich informiert werden. Ein eindeutig identifizierter, nachweislich erworbener und noch nicht eingelöster Gutschein kann gesperrt und ersetzt werden, soweit dies technisch möglich ist. Eine bereits erfolgte Einlösung durch Dritte kann nicht stets rückgängig gemacht werden. Die Haftung von pacomangú für zu vertretende Verluste oder unberechtigte Einlösungen richtet sich nach § 26 und den gesetzlichen Vorschriften.

(13) Für Ansprüche aus entgeltlich erworbenen Wertgutscheinen gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährung. Sie beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt nach den gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Schluss des Kaufjahres. Ein im Jahr 2026 erworbener Gutschein kann danach grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden. Gesetzliche Regelungen zur Hemmung, Ablaufhemmung und zum Neubeginn bleiben unberührt. Nach Eintritt der Verjährung kann pacomangú die Einlösung verweigern.

(14) Gutschein- und Restguthaben werden nicht verzinst. Eine freiwillige Auszahlung in Geld oder ein Umtausch in einen anderen Gutschein wird nicht angeboten. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Erstattungsansprüche bleiben bestehen, insbesondere auch dann, wenn pacomangú die geschuldete Einlösemöglichkeit nicht mehr bereitstellen kann.

(15) Kostenlos ausgegebene Aktions-, Rabatt-, Gewinnspiel- und Kulanzgutscheine können abweichende Einsatzmöglichkeiten und kürzere Aktionszeiträume haben. Diese werden bei Ausgabe mitgeteilt. Sie ändern nicht die Bedingungen eines entgeltlich erworbenen Wertgutscheins.

§ 29 Hausrecht, Safe Space und Verhalten

(1) pacomangú versteht sich als Safe Space und setzt einen respektvollen, diskriminierungsfreien Umgang voraus.

(2) Nicht toleriert werden insbesondere rassistische, queerfeindliche, sexistische, ableistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen und Handlungen, Bedrohungen, Beleidigungen, Belästigungen, unerwünschtes sexualisiertes Verhalten, Aggressionen sowie erhebliche Gefährdungen von Sicherheit und Hygiene.

(3) Bei erheblichen Verstößen kann pacomangú zur Unterlassung auffordern und bei Fortsetzung die Leistung abbrechen, den Zutritt verweigern oder vom Hausrecht Gebrauch machen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder notwendigem sofortigem Schutz anwesender Personen ist keine vorherige Aufforderung erforderlich.

(4) Vergütungs- und Schadensersatzfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Anzurechnende Ersparnisse und anderweitige Nutzungsmöglichkeiten werden berücksichtigt.

§ 30 Datenschutz und Kommunikation

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, eingesetzten Dienstleistern, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrung und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

(2) Für Gesundheitsdaten gelten die zusätzlichen Voraussetzungen nach § 17. Vertragserfüllung allein ersetzt keine erforderliche Grundlage nach Artikel 9 DSGVO. Analysefotos und Kommunikationsinhalte werden zweckbezogen verarbeitet; Werbenutzungen richten sich nach § 27.

(3) Die Kommunikation kann in der vereinbarten Form, insbesondere per E-Mail, erfolgen. WhatsApp oder vergleichbare Messenger werden nur nach entsprechender Vereinbarung eingesetzt. Eine alternative Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich.

(4) Änderungen der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten sind rechtzeitig mitzuteilen. Gesetzliche Informations-, Auskunfts-, Löschungs- und Widerrufsrechte werden durch die AGB nicht eingeschränkt.

§ 31 Verbraucherstreitbeilegung

(1) pacomangú ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

§ 32 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten, soweit diese ohne die Rechtswahl anwendbar wären.

(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Geschäftssitz von pacomangú Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit des übrigen Vertrags richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

TEIL B – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BROW SERVICES

§ 33 Geltungsbereich und Leistungsumfang

(1) Dieser Teil gilt ergänzend für Brow Shaping, Waxing, Tinting, Laminado beziehungsweise Brow Lamination, Brow Design und kombinierte Brow-Behandlungen.

(2) Der konkrete Umfang ergibt sich aus der gebuchten Terminart und den vor Vertragsschluss bereitgestellten Informationen.

(3) Nicht gebuchte Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung des Umfangs und Preises sowie bei ausreichender Zeit und fachlicher Durchführbarkeit erbracht.

§ 34 Brow-Beratung und Einwilligung

(1) Vor der Behandlung werden die für den jeweiligen Service erforderlichen Beratungs- und Einwilligungsangaben eingeholt.

(2) Relevante Fragen können insbesondere bekannte Allergien, frühere Reaktionen auf Farb-, Laminierungs- oder Wachsprodukte, offene oder gereizte Haut, Ekzeme, Entzündungen, Infektionen, hautverändernde Medikamente und Wirkstoffe sowie kürzlich durchgeführte kosmetische oder medizinische Behandlungen betreffen. Hierzu können Retinoide, Isotretinoin, stärkere Peelings, Laser und Microneedling gehören.

(3) Die Behandlungseinwilligung und eine erforderliche ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten werden getrennt von der AGB-Zustimmung eingeholt. § 17 gilt entsprechend.

(4) Die Behandlungseinwilligung stellt keinen Haftungsverzicht dar und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.

§ 35 Verträglichkeitstests und Kontraindikationen

(1) Soweit die verbindlichen Anwendungs- oder Sicherheitsvorgaben eines eingesetzten Produkts einen Verträglichkeitstest voraussetzen, wird die betroffene Behandlung nur nach einem entsprechend durchgeführten Test vorgenommen. Die Kundschaft wird rechtzeitig über Erforderlichkeit, Durchführung und Zeitabstand informiert.

(2) pacomangú kann zusätzlich einen fachlich angezeigten Test oder eine Abklärung verlangen. Eine bekannte erhebliche Unverträglichkeit darf nicht allein durch einen Test oder eine Einwilligung übergangen werden.

(3) Fehlt ein erforderlicher Test, wird die betroffene Leistung nicht durchgeführt. Eine fachlich geeignete Alternative oder das Weglassen einer Teilleistung einschließlich der Preisfolgen wird mit der Kundschaft vereinbart; andernfalls kann die Behandlung abgelehnt werden.

(4) Eine Unterschrift ersetzt keinen erforderlichen Test. Ein unauffälliger Test garantiert nicht, dass spätere Reaktionen ausgeschlossen sind.

(5) Bei offenen oder geschädigten Hautstellen, akuten Entzündungen, Infektionen, erheblichen bekannten Reaktionen, bedenklichen Vorbehandlungen oder anderen erkennbaren Kontraindikationen kann die Behandlung angepasst oder abgelehnt werden. Vergütungsfolgen richten sich nach § 37.

§ 36 Reaktionen, Ergebnis und Nachsorge

(1) Vor der jeweiligen Behandlung wird über relevante mögliche Reaktionen und die erforderliche Nachsorge informiert. Je nach Verfahren können insbesondere Rötungen, Reizungen, allergische Reaktionen, Farbabweichungen, eine veränderte Haarstruktur oder Haarbruch auftreten. Diese Hinweise erklären solche Folgen nicht pauschal zu mangelfreien oder haftungsfreien Ergebnissen.

(2) Bei einer unerwarteten Reaktion wird die Behandlung unterbrochen, soweit eine Fortsetzung fachlich nicht vertretbar ist.

(3) Form, Farbintensität, Haltbarkeit und Laminierungsergebnis können individuell variieren. Die abgestimmte Leistung bleibt geschuldet; § 7 und § 8 gelten entsprechend.

(4) Mitgeteilte Nachsorgehinweise sind zu beachten. Bei späteren Veränderungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie auf die Behandlung, äußere Einflüsse oder nachträglich verwendete Produkte zurückgehen. Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

§ 37 Nichtdurchführung eines Brow Services

(1) Kann eine Behandlung wegen eines Sicherheits- oder Hautzustands oder eines fehlenden erforderlichen Tests nicht stattfinden, richten sich die Vergütungsfolgen nach dem Einzelfall und den gesetzlichen Vorschriften. Es besteht keine automatische Pflicht zur Zahlung des vollständigen Behandlungspreises.

(2) Berücksichtigt wird insbesondere, ob notwendige Hinweise rechtzeitig erteilt wurden, ob der Kundschaft relevante Umstände bekannt waren und ob diese schuldhaft verschwiegen oder klare Vorbereitungshinweise schuldhaft nicht beachtet wurden.

(3) Ein berechtigter Anspruch kann reservierte Zeit und bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen berücksichtigen. Ersparnisse und anzurechnende Einnahmen aus anderweitiger Vergabe werden abgezogen. Die Kundschaft kann einen geringeren oder fehlenden Anspruch geltend machen; die gesetzliche Beweislast bleibt unverändert.

(4) Im Übrigen gelten für Absagen, Verspätungen und Nichterscheinen die §§ 12 bis 14.

TEIL C – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS

§ 38 Formate und Leistungsumfang

(1) Angeboten werden je nach Ausschreibung offene Workshops, private Gruppenworkshops, kleinere private Formate, 1:1 Workshops und Onlineworkshops.

(2) Thema, Dauer, Ort, Personenzahl, Preis, enthaltene Materialien und gegebenenfalls selbst mitzubringende Produkte oder Werkzeuge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem individuellen Angebot.

(3) Goodies, Produktgeschenke, Verpflegung oder bestimmte Materialien sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt werden.

(4) Kleinere private Formate können sich hinsichtlich Dauer, Gruppengröße, Thema, Materialumfang und Individualisierung unterscheiden. Ihr Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot.

(5) Die maximale Personenzahl wird vor Buchung mitgeteilt. Zusätzliche Teilnehmende benötigen eine vorherige Bestätigung und gegebenenfalls die Vereinbarung eines Aufpreises.

§ 39 Buchung privater und offener Workshops

(1) Bei offenen Workshops wird grundsätzlich ein Vertrag über den jeweils gebuchten Teilnahmeplatz geschlossen.

(2) Bei privaten Gruppenworkshops ist die buchende Person Vertragspartnerin und schuldet den vereinbarten Gruppenpreis. Sie informiert die weiteren Teilnehmenden rechtzeitig über Termin, Ort, Ablauf, Vorbereitung, mitzubringende Produkte und Hausregeln.

(3) Die Nichtteilnahme einzelner Gruppenmitglieder reduziert den vereinbarten Gruppenpreis nicht automatisch. Gesetzliche Rechte und ausdrücklich vereinbarte Preisänderungen bleiben unberührt.

(4) Eine höhere Personenzahl bedarf vorheriger Zustimmung; die vereinbarte maximale Gruppengröße darf nicht überschritten werden.

§ 40 Absage und Verlegung von Workshops

(1) Ein offener Workshopplatz kann bis spätestens sieben Kalendertage vor Beginn kostenfrei abgesagt oder einmalig auf einen verfügbaren geeigneten Ersatztermin übertragen werden.

(2) Ein privater Gruppenworkshop kann bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei abgesagt oder einmalig verlegt werden.

(3) Die Fristen werden rückwärts ab der vereinbarten Beginnzeit berechnet. Entscheidend ist der Zugang der Erklärung. Eine Verlegung wird erst durch Einigung auf einen verfügbaren Ersatztermin verbindlich. Eine bloße Anfrage nach einer weiteren Verlegung lässt die Buchung unverändert. Für eine weitere einvernehmlich vereinbarte Terminänderung gilt § 12 Absatz 4 entsprechend, wobei an die Stelle der 48-Stunden-Frist die jeweilige Frist nach Absatz 1 oder 2 tritt.

(4) Bei rechtzeitiger kostenfreier Absage werden Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Für Gutscheinanteile gilt § 28 Absatz 10.

(5) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann nur der gesetzlich bestehende Anspruch verlangt werden. Ersparte Aufwendungen sowie anzurechnende Einnahmen aus der anderweitigen Vergabe des Platzes oder Gruppentermins werden berücksichtigt. Die Absätze 3 bis 6 des § 13 gelten entsprechend.

(6) Für einzeln gebuchte 1:1 Termine, insbesondere The Makeup Lesson, gelten die regulären Bedingungen der §§ 12 bis 14. Diese Einzeltermine können damit bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder einmalig kostenfrei verlegt werden. Die längeren Fristen für offene und private Gruppenworkshops gelten für The Makeup Lesson als Einzeltermin nicht.

(7) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts folgt nicht allein aus der Bezeichnung „Workshop“.

§ 41 Ersatzpersonen

(1) Bei offenen Workshops kann eine geeignete Ersatzperson nach vorheriger Mitteilung teilnehmen, wenn keine persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen und die Übertragung mit pacomangú abgestimmt ist. Eine Bestätigung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.

(2) Bei privaten Gruppenworkshops können einzelne Personen grundsätzlich ersetzt werden, sofern die vereinbarte Gruppengröße eingehalten wird und keine fachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen.

(3) Erforderliche persönliche Angaben und Einwilligungen sind von der tatsächlich teilnehmenden Person abzugeben.

§ 42 Mindestteilnehmerzahl, Absage durch pacomangú und Materialien

(1) Für offene Workshops gilt eine Mindestzahl von drei angemeldeten Teilnehmenden. Die Mindestzahl und der nachfolgende Absagevorbehalt werden in der Ausschreibung vor Buchung mitgeteilt.

(2) Ist die Mindestzahl nicht erreicht, kann pacomangú den offenen Workshop bis spätestens sieben Kalendertage vor der vereinbarten Beginnzeit absagen. Die Absage muss der Kundschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Nach Fristablauf wird nicht allein wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt.

(3) Bei einer Absage durch pacomangú wird die gezahlte Teilnahmegebühr für die ausgefallene Leistung unverzüglich erstattet. Ein angebotener Ersatztermin kann freiwillig angenommen werden; eine Verpflichtung zur Umbuchung besteht nicht. Für Gutscheinanteile gilt § 28 Absatz 10.

(4) Für Ausfälle wegen Krankheit, höherer Gewalt oder anderer Umstände gilt ergänzend § 24. Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 26.

(5) Die Mindestzahl für offene Workshops gilt nicht automatisch für individuell vereinbarte private oder 1:1 Formate.

(6) Workshopmaterialien sind zur vereinbarten persönlichen Nutzung bestimmt. Für Aufzeichnungen und weitergehende Nutzungen gilt § 23.

TEIL D – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BRIDAL-BUCHUNGEN

§ 43 Anfrage und Vertragsmodell

(1) Bridal-Buchungen erfolgen auf Anfrage. Erforderlich sind insbesondere Hochzeitstag, gewünschter Zeitraum, Getting-ready-Ort, ein möglicher Zeitraum für die Probe, Zusatzpersonen und besondere Wünsche.

(2) Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält die Kundschaft ein individuelles Angebot oder einen Bridal-Vertrag. Der Vertrag kommt nach § 4 zustande.

(3) Probe und Make-up am Hochzeitstag bilden grundsätzlich ein einheitliches Gesamtpaket. Der Vertrag benennt Gesamtpreis, auf die Probe und den Hochzeitstag entfallende Teilbeträge, vereinbarte Termine beziehungsweise deren Abstimmung, Einsatzort sowie Zusatz- und Reisekosten.

(4) Soweit im Angebot eindeutig vorgesehen, setzt die Annahme den fristgerechten Eingang der vereinbarten ersten Zahlung voraus. Ab Vertragsschluss wird der Hochzeitstermin verbindlich reserviert; ein bereits vereinbarter Probetermin wird ebenfalls reserviert.

(5) Der zeitliche Abstand zwischen Probe und Hochzeit wird individuell abgestimmt. Eine einheitliche Vorlaufzeit für sämtliche Bridal-Buchungen wird nicht vorausgesetzt.

§ 44 Organisation im Buchungssystem

(1) pacomangú kann Probe und Hochzeitstermin nach Vertragsschluss in Acuity anlegen. Terminbestätigungen und Erinnerungen dienen der Durchführung des bereits geschlossenen Bridal-Vertrags und begründen keine eigenständigen zusätzlichen Verträge.

(2) Die eigenständige technische Änderung oder Stornierung dieser Kalendereinträge kann eingeschränkt sein. Erklärungen zum Vertrag und Änderungswünsche können unabhängig davon in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

(3) Eine verbindliche Terminänderung setzt die Einigung mit pacomangú voraus. Gesetzliche Rechte und das besondere Entscheidungsrecht nach § 46 bleiben unberührt.

§ 45 Probetermin, Pflegetipps und Bridal Guide

(1) Für die Probe werden regelmäßig bis zu drei Stunden eingeplant. Wünsche, Hautvorbereitung und Ablauf werden besprochen, Produkte und Techniken ausprobiert und der Bridal Look abgestimmt.

(2) Die Braut erhält im Rahmen der Probe Pflegetipps und den Bridal Guide von pacomangú mit Informationen zur Vorbereitung und zum Ablauf. Eine individuelle schriftliche Produktdokumentation oder ein zusätzlicher personalisierter Guide ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der auf die Probe einschließlich der hierzu vereinbarten Leistungen entfallende Teilbetrag wird im individuellen Vertrag ausgewiesen. Nach ordnungsgemäßer Durchführung ist er vorbehaltlich gesetzlicher Mängel-, Widerrufs- und Rückabwicklungsrechte geschuldet.

(4) Eine zusätzliche oder vollständig neue Probe ist nicht automatisch enthalten. Neue Wünsche und erhebliche spätere Änderungen können nach vorheriger Vereinbarung zusätzlichen Aufwand auslösen. Gesetzliche Nacherfüllung wird nicht als kostenpflichtige Zusatzprobe behandelt.

§ 46 Besonderes Entscheidungsrecht nach der Probe

(1) Nach vollständiger Durchführung der Probe kann die Kundschaft den Bridal-Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Hochzeitstagsleistung innerhalb der folgenden Frist ohne Ausfallvergütung für diese Leistung beenden. Dieses zusätzliche Entscheidungsrecht gilt auch bei kurzfristigen Buchungen und bei Proben innerhalb der letzten acht Wochen vor der Hochzeit. Die Frist für eine frühe Absage nach § 50 Absatz 2 begrenzt dieses Entscheidungsrecht nicht. Gesondert freigegebene Reisekosten werden nach Absatz 5 und § 50 Absatz 3 berücksichtigt.

(2) Die Frist endet grundsätzlich mit Ablauf des dritten auf den Probetermin folgenden Kalendertages. Würde der vereinbarte Beginn der Hochzeitstagsleistung bereits vor diesem Fristende liegen, kann vor Vertragsschluss eine kürzere angemessene Entscheidungsfrist mit konkretem Datum und Uhrzeit vereinbart werden. Die bloße kurzfristige Buchung oder ein Abstand von weniger als acht Wochen zur Hochzeit verkürzt die Frist nicht.

(3) Die Beendigung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. pacomangú teilt der Kundschaft nach der Probe das konkrete Fristende und die Wirkung des Entscheidungsrechts mit.

(4) Das besondere Entscheidungsrecht kann vorzeitig enden, wenn die Kundschaft nach der Probe ausdrücklich erklärt, die Hochzeitstagsbuchung endgültig fortzuführen und auf die weitere Nutzung dieses besonderen vertraglichen Entscheidungsrechts zu verzichten. Eine bloße positive Rückmeldung zum Look genügt hierfür nicht.

(5) Bei fristgerechter Ausübung wird der Hochzeitstermin freigegeben. Der auf die abgesagte Make-up-Leistung am Hochzeitstag entfallende Teilbetrag wird nicht geschuldet; bereits gezahlte Beträge hierfür werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Für zuvor ausdrücklich freigegebene und nachweislich nicht mehr erstattbare Reisebuchungen gilt § 50 Absatz 3. Berechtigte fällige Ansprüche hieraus können mit Vorauszahlungen verrechnet werden; die Abrechnung und der zurückzuzahlende Restbetrag werden nachvollziehbar mitgeteilt. Die ordnungsgemäß durchgeführte Probe und vereinbarte, hierzu bereits angefallene Fahrt- und Reisekosten bleiben vorbehaltlich gesetzlicher Rechte vergütungspflichtig.

(6) Ohne fristgerechte Ausübung bleibt der bereits geschlossene Bridal-Vertrag bestehen. Es wird dadurch kein neuer Vertrag durch Schweigen begründet.

(7) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Mängelrechte bestehen unabhängig von diesem zusätzlichen Entscheidungsrecht.

§ 47 Zahlung bei Bridal-Buchungen

(1) Gesamtpreis, Teilbeträge und erste Zahlungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Der auf die Probe entfallende Teilbetrag ist zu dem dort genannten Zeitpunkt zu zahlen.

(2) Der auf den Hochzeitstag entfallende Restbetrag ist spätestens sieben Kalendertage vor der Hochzeit fällig. Wird der Vertrag später geschlossen oder endet die Entscheidungsfrist erst innerhalb dieses Zeitraums, ist der verbleibende Betrag danach sofort fällig, sofern die Hochzeitstagsleistung nicht wirksam beendet wurde.

(3) Bei sehr kurzfristigen Buchungen können Probe und Hochzeitstag gemeinsam in Rechnung gestellt werden. Das Entscheidungsrecht und bestehende Erstattungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

(4) Aufpreise für Zusatzpersonen, einfache Haaranpassungen, Touch-up-Begleitung, besonders frühe Einsatzzeiten oder Reise- und Nebenkosten müssen vor ihrer Entstehung entsprechend dem Angebot oder einer zusätzlichen Vereinbarung feststehen.

(5) Bevor pacomangú ein Hotel oder Reise- beziehungsweise Beförderungstickets für die Probe oder den Hochzeitstag verbindlich bucht, erhält die Kundschaft per E-Mail die Angaben zum Preis, zu den Stornierungsbedingungen und zu den möglichen verbleibenden Kosten bei einer Absage. Die verbindliche Buchung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Kundschaft per E-Mail. Eine allgemeine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die konkrete Freigabe nicht.

(6) Die Freigabe einer Reisebuchung stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstige Verbraucherrechte dar. Die Abrechnung im Absagefall richtet sich nach § 50 und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 48 Make-up am Hochzeitstag

(1) Für das Bridal Make-up am Hochzeitstag wird regelmäßig ein Zeitrahmen von etwa eineinhalb bis zwei Stunden vorgesehen. Der konkrete Ablauf wird abgestimmt.

(2) Look, Hautzustand und Bedingungen vor Ort können die erforderliche Zeit beeinflussen. Die Kundschaft stellt den rechtzeitig zugänglichen geeigneten Arbeitsplatz nach § 18 bereit.

(3) Die Braut und zusätzlich gebuchte Personen müssen zu den vereinbarten Zeiten vorbereitet und verfügbar sein. Bekannte Abläufe weiterer Dienstleistender sind rechtzeitig mitzuteilen.

(4) Von der Kundschaft zu vertretende Verzögerungen können die verbleibende Zeit verkürzen. Anpassungen werden abgestimmt; Vergütungs- und Haftungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.

§ 49 Haarleistungen und Zusatzpersonen

(1) Reguläre Braut-Haarstylings gehören nicht zum Angebot von pacomangú. Sehr einfache Haaranpassungen können im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden; ein Anspruch darauf besteht ohne Vereinbarung nicht.

(2) Umfang und Aufpreis einer vereinbarten Haarleistung werden im Angebot festgelegt.

(3) Weitere Personen werden nur nach vorheriger Buchung berücksichtigt. Nachträgliche Zusatzpersonen benötigen eine ausdrückliche Bestätigung sowie ausreichend Zeit und Kapazität.

(4) Änderungen von Look, Einsatzort, Personenzahl oder Zeitplan werden erst durch die entsprechende Vereinbarung verbindlich. Etwaige Mehrkosten werden vorher mitgeteilt.

§ 50 Absage vor oder nach der Probe

(1) Für eine ausdrücklich auf den Probetermin beschränkte Absage oder Verlegung gelten grundsätzlich die §§ 12 bis 14. Eine bloße Verlegung der Probe ändert den Hochzeitstermin nicht. Der Umfang einer Erklärung zur Beendigung des Vertrags richtet sich nach ihrem Inhalt.

(2) Vor Durchführung der Probe kann die Kundschaft den gesamten Bridal-Vertrag ohne Ausfallvergütung für die Leistungen von pacomangú absagen, wenn die Absage mindestens acht Wochen, also 56 Kalendertage, vor dem vereinbarten Beginn der Hochzeitstagsleistung und mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Probetermin zugeht. Ist noch kein Probetermin vereinbart, kommt es allein auf den Mindestabstand zur Hochzeitstagsleistung an. Die Fristen werden rückwärts ab der jeweiligen vereinbarten Beginnzeit berechnet. Bei einer solchen Absage werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, vollständig zurückerstattet, soweit keine berechtigten fälligen Ansprüche auf Erstattung ausdrücklich freigegebener Reisekosten nach Absatz 3 bestehen. Für eigene Vorbereitungen oder die Freihaltung der Termine wird bei dieser frühen Absage keine zusätzliche Vergütung verlangt.

(3) Bei einer vertraglichen Absage nach Absatz 2 oder einer Ausübung des besonderen Entscheidungsrechts nach § 46 bleiben ausschließlich solche zusätzlichen Hotel- oder Ticketkosten zu berücksichtigen, deren Buchung nach § 47 Absatz 5 ausdrücklich freigegeben wurde und die trotz rechtzeitiger Stornierung nachweislich nicht mehr erstattet oder vermieden werden können. pacomangú nutzt bestehende Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten unverzüglich und legt verbleibende Kosten nachvollziehbar dar. Erstattungen, ersparte Aufwendungen sowie anzurechnende Vorteile werden abgezogen; auf Kosten, die durch eine vermeidbar verspätete Stornierung entstehen, kann diese Regelung nicht gestützt werden. Nicht stattfindende Autofahrten werden im Rahmen dieser freiwilligen Absagemöglichkeiten nicht als zusätzlich angefallene Reisekosten berechnet. Derselbe Aufwand wird nicht mehrfach abgerechnet. Für die Ausübung gesetzlicher Rechte gilt Absatz 8.

(4) Bei anderen Absagen vor der Probe oder nach Ablauf des besonderen Entscheidungsrechts kann pacomangú nur den nach den gesetzlichen Vorschriften bestehenden Vergütungs- oder Ersatzanspruch verlangen. Eine automatische Stornogebühr in Höhe des Gesamtpreises oder ein automatischer Verfall der ersten Zahlung wird nicht vereinbart.

(5) Außerhalb der freiwilligen Absagemöglichkeiten nach Absatz 2 und § 46 können bereits erbrachte individuelle Vorbereitungsleistungen und unvermeidbare Fremdkosten nur im Rahmen eines berechtigten Anspruchs berücksichtigt werden. Ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnende anderweitige Einnahmen beziehungsweise böswillig unterlassener Erwerb werden abgezogen. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.

(6) Die Kundschaft kann einen geringeren oder fehlenden Anspruch geltend machen; die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert. Zahlungen werden auf berechtigte Ansprüche angerechnet, Überzahlungen unverzüglich erstattet.

(7) Eine ordnungsgemäß durchgeführte Probe bleibt vorbehaltlich gesetzlicher Mängel-, Widerrufs- und Rückabwicklungsrechte vergütungspflichtig.

(8) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unabhängig von den freiwilligen Absagefristen und dem besonderen Entscheidungsrecht bestehen. Etwaige Wertersatz-, Vergütungs- oder Ersatzansprüche bei ihrer Ausübung setzen die jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Die Freigabe einer Reisebuchung begründet hierbei für sich allein keinen zusätzlichen Ersatzanspruch. Günstigere vertragliche Absagemöglichkeiten bleiben für die Kundschaft nutzbar.

§ 51 Verlegung der Hochzeit

(1) Eine gewünschte Verlegung des Hochzeitstermins bedarf der ausdrücklichen Einigung. Ohne vereinbarte Übertragung ist eine Absage des bisherigen Datums nach § 50 zu beurteilen; das neue Datum muss gesondert angefragt werden.

(2) Eine kostenneutrale Übertragung ist nur bei Verfügbarkeit und ausdrücklicher Zustimmung von pacomangú möglich. Neue Reise- oder Zusatzkosten werden vor Vereinbarung des neuen Termins mitgeteilt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen werden bei einer Übertragung berücksichtigt. Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

§ 52 Verhinderung von pacomangú bei Bridal

(1) Kann pacomangú den Hochzeitstermin nicht persönlich wahrnehmen, wird die Kundschaft unverzüglich informiert. Nach Möglichkeit kann eine geeignete Ersatzartistin vorgeschlagen werden; deren Einsatz setzt die Zustimmung der Kundschaft voraus.

(2) Wird keine Ersatzlösung vereinbart, werden Zahlungen für die nicht erbrachte Hochzeitstagsleistung unverzüglich erstattet.

(3) Ob der Teilbetrag für eine bereits durchgeführte Probe bei einem Ausfall von pacomangú ganz oder teilweise verbleibt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben Rechte zur Rückabwicklung des gesamten Pakets bei fehlendem Interesse an der Teilleistung unberührt. Der Erhalt von Pflegetipps oder Bridal Guide schließt solche Rechte nicht pauschal aus.

(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 26 und den gesetzlichen Vorschriften.

TEIL E – BESONDERE MIETBEDINGUNGEN FÜR EL ESTUDIO

§ 53 Mietgegenstand und vorgesehene Nutzung

(1) El Estudio ist der gesonderte Content- und Fotoraum von pacomangú in der Gerresheimer Straße 192, 40721 Hilden. Vermietet werden nur die vereinbarten Räume und Ausstattungsgegenstände; andere Bereiche von La Casa sind nicht automatisch eingeschlossen.

(2) Der Raum ist insbesondere für kleine Beauty-, Make-up-, Portrait-, Portfolio- und Personal-Branding-Shootings, Client Work von Make-up-Artists, Contentproduktionen, Reels und vergleichbare ruhige Produktionen vorgesehen.

(3) Reguläre Preise gelten für private und kleine professionelle beziehungsweise kommerzielle Nutzungen innerhalb des vereinbarten Umfangs. Ein individueller Preis wird nicht allein wegen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit verlangt.

(4) Größere Kampagnen, aufwendige Fremdproduktionen, besondere Umbauten, umfangreiches Equipment, erhöhter Strombedarf, außergewöhnlicher Betreuungs- oder Versicherungsbedarf sowie abweichende Einsatzzeiten können ein individuelles Angebot erfordern. Eine automatische nachträgliche Preiserhöhung wird dadurch nicht vereinbart.

(5) Zur gebuchten Studionutzung dürfen insgesamt höchstens drei Personen gleichzeitig anwesend sein. Dazu zählen alle zur Nutzung gehörenden Personen, insbesondere Models, Kundschaft, Make-up-Artists, Fotografierende und Begleitpersonen.

(6) El Estudio ist nicht vollständig barrierefrei. Besondere Zugangs- und Unterstützungsbedürfnisse sollen vor Buchung abgestimmt werden.

§ 54 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Die Vermietung erfolgt auf Anfrage. Benötigt werden Datum, Uhrzeit, gewünschte Nutzung, Personenzahl sowie Angaben zu besonderen Aufbauten und eigenem Equipment.

(2) Die anfragende Person gibt an, ob sie überwiegend privat oder im Rahmen einer gewerblichen beziehungsweise selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Maßgeblich ist der tatsächliche Vertragszweck.

(3) Bei Verfügbarkeit wird ein verbindliches Angebot oder ein individueller Mietvertrag übermittelt. Der Vertragsschluss richtet sich nach § 4.

(4) Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsart bedarf vorheriger Zustimmung.

§ 55 Buchungsdauer, Mietpreis und Kaution

(1) Die reguläre Mindestbuchungsdauer beträgt zwei Stunden. Die Gesamtpreise betragen 160 Euro für zwei Stunden, 240 Euro für drei Stunden und 300 Euro für vier Stunden. Eine Buchung des Vierstundenangebots sowie eine spätere Erweiterung der Mietzeit setzen die entsprechende Verfügbarkeit und eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Andere Nutzungsdauern können individuell vereinbart werden; §§ 57 und 58 gelten ergänzend.

(2) Der vollständige vereinbarte Mietpreis ist bei verbindlicher Buchung fällig, soweit im individuellen Angebot keine andere Frist genannt wird.

(3) Zusätzlich wird eine rückerstattbare Kaution von 100 Euro erhoben. Die im Angebot mitgeteilte Zahlungsfrist gilt; spätestens vor Beginn der Nutzung muss die Kaution bereitgestellt sein. Sie ist keine Anzahlung auf den Mietpreis und dient ausschließlich der Sicherung berechtigter Ansprüche aus der Studionutzung.

(4) Die Kaution wird nach Rückgabe grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen erstattet. Werktage sind hierfür Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz von pacomangú.

(5) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Schäden, fehlendes Equipment, außergewöhnliche Verschmutzung, Zeitüberschreitung oder andere Ansprüche aus der Buchung, darf nur ein angemessener, zur Sicherung benötigter Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden. Der unstreitige Rest wird fristgerecht erstattet.

(6) Eine Verrechnung erfolgt nur mit berechtigten fälligen Ansprüchen und wird nachvollziehbar erläutert. Die Kaution begrenzt eine gesetzlich bestehende Haftung nicht.

(7) Eine Absage führt nicht zum pauschalen Verfall der Kaution. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

§ 56 Anwesenheit, Zugang und Betreuung

(1) Die mietende Person und ihr Team arbeiten grundsätzlich eigenständig. pacomangú oder eine beauftragte Person ist während der Nutzung grundsätzlich in La Casa anwesend; Abweichungen werden ausdrücklich vereinbart.

(2) Dauerhafte Betreuung, Produktionsassistenz, Lichtsetzung, Stylingassistenz und technische Mitarbeit sind nur bei ausdrücklicher Zusatzvereinbarung geschuldet.

(3) Es wird grundsätzlich kein Schlüssel ausgehändigt. Ein vollständig unbeaufsichtigter Zugang ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung enthalten.

(4) Genutzt werden dürfen El Estudio, vereinbarte Vorbereitungsbereiche, Eingang, Toilette und ausdrücklich freigegebene weitere Bereiche. Andere Räume, Schränke, Arbeitsbereiche und gelagerte Gegenstände sind ohne Zustimmung nicht zugänglich.

(5) Aufnahmen außerhalb von El Estudio bedürfen vorheriger Zustimmung. Rechte und Privatsphäre anderer anwesender Personen sind zu beachten.

§ 57 Mietzeit, Auf- und Abbau

(1) Die gebuchte Zeit umfasst Ankunft, Einweisung, Aufbau, Vorbereitung, Produktion, Abbau, Aufräumen und vollständiges Verlassen der Räume.

(2) Eine verspätete Ankunft verlängert die Mietzeit nicht. Zum vereinbarten Ende müssen die Räume aufgeräumt und zurückgegeben sein.

(3) Eine Verlängerung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung möglich, wenn keine nachfolgende Buchung oder betriebliche Nutzung entgegensteht. Die zusätzliche Dauer und der Preis werden vor Beginn der Verlängerung vereinbart.

(4) Ein Anspruch auf spontane Verlängerung besteht nicht. Das bloße Weiterbenutzen begründet keine Zustimmung von pacomangú zu einer Vertragsverlängerung.

§ 58 Vereinbarte Verlängerung und verspätete Rückgabe

(1) Wird die Buchung durch eine ausdrücklich bestätigte Erweiterung auf insgesamt drei oder vier Stunden verlängert, gilt der entsprechende Gesamtpreis nach § 55 Absatz 1; bereits gezahlte Miete wird angerechnet. Für sonstige ausdrücklich vereinbarte Verlängerungen gelten 20 Euro je angefangene 15 Minuten zusätzlicher Nutzungszeit, sofern kein anderer Preis vereinbart wird. Vier vollständige Viertelstunden entsprechen 80 Euro. Dauer und Preis werden vor Beginn der Verlängerung vereinbart.

(2) Eine geringfügige Überschreitung von bis zu fünf Minuten wird nicht berechnet, soweit dadurch keine nachfolgende Buchung oder betriebliche Nutzung beeinträchtigt wird. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Nutzungszeit oder Verlängerung.

(3) Bei nicht genehmigter Überschreitung kann pacomangú die Nutzung beenden und die sofortige Rückgabe verlangen. Eine Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 546a BGB, und der tatsächlichen Dauer der Vorenthaltung. Die Abrechnung vereinbarter Verlängerungsblöcke nach Absatz 1 gilt dafür nicht automatisch.

(4) Weitergehende nachgewiesene Schäden können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Bereits für denselben Nachteil geleistete Nutzungsentschädigungen oder Zahlungen werden angerechnet; eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.

(5) Die buchende Person kann einen behaupteten Anspruch und dessen Höhe bestreiten. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert.

§ 59 Ausstattung und Inventar

(1) Die enthaltene Ausstattung ergibt sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer einbezogenen Inventarliste.

(2) Die Nutzung eines Make-up-Raums oder anderer Bereiche von La Casa ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Umziehmöglichkeit oder ein Stellplatz im Hinterhof kann nach Absprache bereitgestellt werden; ein Anspruch entsteht nur bei entsprechender Vereinbarung. Straßenparkplätze sind nicht Teil des Mietvertrags.

(3) Erkennbare Vorschäden oder Funktionsstörungen sollen bei Beginn der Nutzung mitgeteilt werden. Eine unterlassene Mitteilung gilt nicht als Bestätigung eines mangelfreien Zustands und verändert die gesetzliche Beweislast nicht.

(4) Equipment ist sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen und Umbauten sind nicht erlaubt.

(5) Bei Ausfall wesentlicher Ausstattung wird nach Möglichkeit Ersatz bereitgestellt. Gesetzliche Rechte wegen einer Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung bleiben unberührt.

§ 60 Studio- und Hausregeln

(1) Die maximale Personenzahl von drei Personen ist einzuhalten. Die buchende Person informiert ihr Team über die Regeln und sorgt im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten für deren Einhaltung.

(2) Nicht gestattet sind Rauchen und Dampfen, offenes Feuer und Kerzen, Glitter und Konfetti, Öl oder Wachs auf Böden, Möbeln oder Hintergründen, stark färbende Flüssigkeiten sowie Bohren, Schrauben, Nageln oder Befestigungen an Wänden ohne Erlaubnis.

(3) Eigenmächtige Veränderungen der Räume oder Ausstattung, Partys, nicht vereinbarte Veranstaltungen und rechtswidrige, diskriminierende, menschenverachtende oder pornografische Produktionen sind untersagt.

(4) Nebelmaschinen, Spraynebel und ähnliche Effekte benötigen eine vorherige ausdrückliche Zustimmung. Tiere sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig; zwingende gesetzliche Zugangsrechte bleiben unberührt.

(5) Eigenes Equipment und Requisiten sind vorab abzustimmen. Fluchtwege, Türen, Durchgänge und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei und funktionsfähig bleiben.

(6) Essen und Getränke sind ausschließlich im vorgesehenen Eingangsbereich zulässig, nicht an Hintergründen oder Equipment und nicht unmittelbar in El Estudio. Wasser, Tee und Kaffee stehen im dafür vorgesehenen Bereich zur Verfügung.

(7) Auf Nachbarschaft, Kundschaft und laufenden Betrieb ist Rücksicht zu nehmen. Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden.

(8) Bei Produktionen mit Minderjährigen ist die buchende Person für die erforderlichen Zustimmungen, Aufsicht und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen ihrer Produktion verantwortlich.

§ 61 Eigenes Equipment und Rechte Dritter

(1) Mitgebrachtes Equipment darf Personen, Räume, Stromversorgung und Ausstattung nicht gefährden. Besondere Aufbauten und leistungsstarke elektrische Geräte sind vorab abzustimmen.

(2) Die buchende Person sorgt für die Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen, die sie für ihre Produktion benötigt. Hierzu zählen insbesondere Persönlichkeits-, Marken-, Urheber-, Musik- und Nutzungsrechte sowie erforderliche Model Releases und Zustimmungen für Minderjährige.

(3) Soweit für eine besondere gewerbliche Produktion ein Versicherungsnachweis verlangt werden soll, wird dies vor Vertragsschluss im Angebot mitgeteilt. Ein nachträgliches einseitiges Versicherungserfordernis wird dadurch nicht begründet.

(4) Verursacht die buchende Person schuldhaft eine rechtswidrige Nutzung und entstehen hieraus berechtigte Ansprüche Dritter gegen pacomangú, richten sich Freistellungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigene Verantwortungsanteile von pacomangú bleiben zu berücksichtigen.

(5) Persönliche Gegenstände und mitgebrachtes Equipment werden nicht in Verwahrung genommen, sofern dies nicht vereinbart wurde. Die gesetzliche Haftung von pacomangú nach § 26 bleibt unberührt.

§ 62 Rückgabe und Reinigung

(1) Die Räume sind sauber, aufgeräumt und in dem vereinbarten Ausgangszustand zurückzugeben. Mitgebrachte Gegenstände, Requisiten und Abfälle sind innerhalb der Mietzeit zu entfernen.

(2) Normale Reinigung und gewöhnliche Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung gelten nicht als Schaden und werden nicht zusätzlich berechnet.

(3) Bei einer von der buchenden Person nach den gesetzlichen Vorschriften zu verantwortenden außergewöhnlichen Verschmutzung können erforderliche zusätzliche Reinigungskosten verlangt werden.

(4) Führt pacomangú die erforderliche Sonderreinigung selbst durch, werden 12,50 Euro je angefangene 15 Minuten, höchstens 150 Euro für die eigene Reinigungsarbeit, zuzüglich erforderlicher Materialkosten zugrunde gelegt. Erforderlichkeit und Aufwand werden nachvollziehbar erläutert.

(5) Ist eine externe Sonderreinigung erforderlich, können die tatsächlich entstandenen erforderlichen Kosten angesetzt werden. Eigene und externe Arbeiten werden nicht doppelt berechnet.

(6) Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis möglich, dass kein oder ein wesentlich geringerer ersatzfähiger Schaden beziehungsweise Reinigungsaufwand entstanden ist. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast bleibt unverändert.

§ 63 Schäden und Haftung der buchenden Person

(1) Die buchende Person haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Für das Verhalten anderer Personen haftet sie nur, soweit ihr dieses gesetzlich zuzurechnen ist.

(2) Vorschäden und gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch sind ausgenommen. Bei einer Ersatzberechnung werden Vorschäden, Alter, Abnutzung, Reparaturmöglichkeiten und gegebenenfalls ein Abzug für eine Wertverbesserung berücksichtigt.

(3) Bemerkte Schäden, starke Verschmutzungen, fehlendes Equipment und Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Berechtigte fällige Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzansprüche können nach § 55 mit der Kaution verrechnet werden. Ein verbleibender berechtigter Betrag kann zusätzlich verlangt werden.

(5) Für die Haftung von pacomangú gilt § 26.

§ 64 Absage und Terminverlegung bei El Estudio

(1) Eine Studiobuchung kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder einmalig kostenfrei verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung; die Frist wird rückwärts von der vereinbarten Beginnzeit berechnet.

(2) Eine Verlegung setzt einen verfügbaren Ersatztermin und die ausdrückliche Einigung voraus. Für weitere Verlegungswünsche gilt § 12 Absatz 4 entsprechend.

(3) Bei rechtzeitiger kostenfreier Absage werden Mietpreis und Kaution unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet, soweit keine anderen berechtigten Ansprüche aus dieser Buchung bestehen.

(4) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann pacomangú die nach den gesetzlichen Vorschriften verbleibende Miete verlangen. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

(5) Die buchende Person kann einen geringeren oder fehlenden Anspruch geltend machen. Vorauszahlungen werden angerechnet, Überzahlungen erstattet. Die Kaution verfällt nicht als pauschale Stornogebühr.

(6) Eine abweichende Kulanzlösung, insbesondere eine Verschiebung, kann im Einzelfall vereinbart werden. Ein Anspruch auf zusätzliche Kulanz besteht nicht. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 65 Vorzeitige Beendigung der Studionutzung

(1) Bei erheblichen Verstößen gegen die vereinbarte Nutzung oder Hausregeln kann pacomangú zunächst zur Unterlassung auffordern und bei fortgesetztem Verstoß die Nutzung beenden.

(2) Dies betrifft insbesondere Gefährdungen, unzulässige Personenzahlen, nicht vereinbarte Nutzungsarten, unerlaubte Effekte, erhebliche Beschädigungen, rechtswidrige Produktionen, erhebliche Betriebsstörungen und die Missachtung berechtigter Sicherheitsanweisungen.

(3) Bei schwerwiegenden Verstößen oder notwendigem sofortigem Schutz von Personen und Sachen ist eine vorherige Aufforderung nicht erforderlich.

(4) Vergütungs- und Schadensersatzfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Vorteile einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt.

§ 66 Nichtbereitstellung von El Estudio

(1) Kann pacomangú die vereinbarte Nutzung nicht bereitstellen, wird die buchende Person unverzüglich informiert. Ein Ersatztermin kann einvernehmlich vereinbart werden.

(2) Kommt keine Ersatzlösung zustande, werden Mietpreis und Kaution für die ausgefallene Nutzung unverzüglich zurückerstattet.

(3) Die Abrechnung bereits erbrachter Zusatzleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Rechte zur Rückabwicklung eines Gesamtvertrags bei fehlendem Interesse an Teilleistungen werden nicht ausgeschlossen.

(4) Weitergehende Rechte, insbesondere wegen nicht vertragsgemäßer Bereitstellung, bleiben nach den gesetzlichen Vorschriften und § 26 bestehen. Ergänzend gilt Teil A dieser AGB.